Treffpunkt Kita

Kleinkind spielt am Klettergruest
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Erste Hilfe für Kindertagesstätten & Kindertagespflege

Unfälle passieren, auch in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Damit hier im Notfall eine ausreichende Anzahl an kompetenten Ersthelfenden direkt zur Stelle sind, übernimmt die Unfallkasse Nord die Kosten für Erste-Hilfe-Ausbildungen:

 

  • Pro Kindergruppe eine Erste-Hilfe-Ausbildung, aber mindestens 2 Ersthelfende je Einrichtung.
  • Pro Kindertagespflege eine Erste-Hilfe-Ausbildung für die Tagespflegeperson.

Sie wissen schon wie es geht? Kostenübernahme direkt beantragen:

Kostenübernahme für Kitas – so geht's:

Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme für die Erste-Hilfe-Fortbildung bis spätestens 3 Wochen vor dem Erste-Hilfe-Kurs.

Bestätigung erhalten

  • Sie erhalten von uns eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung.
  • Die Kostenübernahmebestätigung legen Sie vor Kursbeginn dem Ausbildenden / der Erste Hilfe Organisation vor. Die Kosten werden direkt zwischen ausbildender Organisation und der UK Nord abgerechnet. Bitte keine Kosten verauslagen.

Termine vereinbaren

  • Die Termine für eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit den ermächtigten Ausbildungsorganisationen vereinbaren Sie selbst. Eine Übersicht der Ausbildungsorganisationen finden Sie hier: www.bg-qseh.de

 

Für wen werden die Kosten übernommen?


Kinder und Beschäftigte (z. B. Beschäftige der „Vereinigung“ in Hamburg oder städtischer und kommunaler Kitas in Schleswig Holstein) sind bei der UK Nord versichert: Die UK Nord finanziert die Ausbildung in erster Hilfe maximal bis zum Erreichen der Anzahl „ein Ersthelfer pro Kindergruppe“, aber mindestens 2 Ersthelfer je Kita. Das Gleiche gilt, wenn die Beschäftigten bei der BGW versichert sind. Der Antrag ist dann nur bei der Unfallkasse Nord zu stellen.

Die Kostenübernahme erfolgt auf vorherigen Antrag. Nach Prüfung stellt die Unfallkasse Nord eine Kostenübernahmebestätigung aus. Diese erfolgt in der Regel für die Kursart „Betreuungseinrichtung für Kinder“. In Ausnahmefällen kann auch eine Bestätigung für die Kursarten „Erste Hilfe Ausbildung oder Fortbildung“ erfolgen. Alle diese Kurse umfassen 9 Unterrichtseinheiten. Kurse unter dem Namen „Erste Hilfe am Kind“ können nicht übernommen worden, es sei denn, sie entsprechen in Inhalt und Umfang einem der oben angegebenen Kurse. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Unfallkasse Nord und den Erste Hilfe Organisationen auf Grund der Kostenübernahmebestätigung. Eine Abrechnung zwischen der Unfallkasse und den Versicherten ist nicht vorgesehen (nicht in Vorleistung gehen).

 

Für wie viele Teilnehmende werden die Kosten in anderen Fällen übernommen?


Kinder sind bei der UK Nord versichert; Beschäftigte bei einer anderen Berufsgenossenschaft (BG): Die BG finanziert grundsätzlich 5 – 10 % der anwesenden Beschäftigten pro Kita. Die darüber hinaus erforderliche Anzahl „...bis zu einem Ersthelfer pro Kindergruppe“ finanziert die Unfallkasse Nord.

Ausnahme: Die Beschäftigten sind bei der BGW versichert (siehe oben).

 

 

Kostenübernahme für Tagespflegepersonen – so geht's:

Die Kostenübernahme erfolgt auf vorherigen Antrag. Nach Prüfung stellt die Unfallkasse Nord eine Kostenübernahmebestätigung aus. Diese erfolgt für die Kursart „Betreuungseinrichtung für Kinder“. Kurse unter dem Namen „Erste Hilfe am Kind“ können nicht übernommen worden, es sei denn sie entsprechen in Inhalt und Umfang dem oben angegebenen Kurs. 

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Unfallkasse Nord und den Erste Hilfe Organisationen auf Grund der Kostenübernahmebestätigung. Eine Abrechnung zwischen der Unfallkasse und den Versicherten ist nicht vorgesehen (nicht in Vorleistung gehen).

 

Für wen werden die Kosten übernommen?


Für die Tagespflegepersonen, die bereits bei der Unfallkasse Nord versicherte Kinder betreuen.

 

Für wie viele Teil­neh­men­de werden die Kosten übernommen?


Für die antragstellende Tagespflegeperson. Weitere Tagespflegepersonen müssen einen eigenen Antrag stellen.

Kursangebote und mehr ...

Qualität ist wichtig – deshalb übernehmen wir nur die Kosten von Kursangeboten bei ermächtigten Ausbildungsstellen.

Seminare und Veranstaltungen

Gruppe von Personen im Seminar

Sie wollen in Ihrem Fachbereich auf dem Laufenden bleiben oder sich weiterbilden? Wir bieten regelmäßig Seminare zu den wichtigen Themen rund um Gesundheit und (Arbeits-)Schutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen an. Die Seminare sind – falls nicht anders angegeben – für Teilnehmende unserer Mitgliedsunternehmen kostenfrei.

Zum Seminarangebot

Interaktives Portal „Sichere Kita"

Das interaktive Portal „Sichere Kita" hält umfassende Antworten zu allen Fragen der äußeren Kita-Entwicklung bereit. Zu den einzelnen Innen- und Außenbereichen finden Sie hier detaillierte Informationen zu sicherer, gesundheitsförderlicher und pädagogisch wertvoller Gestaltung, Ausstattung und Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass das Portal ein Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist und die landesspezifischen Anforderungen für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein unter Umständen andere sein können.

Tolles Extra: Stellen Sie sich aus den unterschiedlichen Inhalten eine eigene Broschüre zusammen und drucken Sie diese aus – individuell auf Ihren Informationsbedarf abgestimmt.

 

 

Gefährdungsbeurteilung in der Kita

Die Sicherheit ist eines der wichtigsten Themen in jeder Kita. Dazu gehört auch der Schutz der dort Beschäftigten. Eine Gefährdungsbeurteilung macht mögliche Gefahren sichtbar. So können dann Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festgelegt und anschließend durchgeführt werden.

Die ausfüllbare PDF „Gefährdungsermittlung in Kitas“ greift alle wesentlichen Aspekte auf und unterstützt Sie bei Ihrer Arbeit als Kita-Leitung:
 

Arbeitshilfe zur Gefährdungsermittlung in Kitas

Workshops für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Wie kann die arbeitsbedingte psychische Belastung in Kindertagesstätten erkannt und reduziert werden? Wertvolle Hilfe leistet hier die Kita-Box „Auf geht’s … zur gesunden Kita im Dialog“. Sie enthält Materialien, mit denen Kitaleitungen gut vorbereitet und im Dialog mit ihren Mitarbeitenden Workshops zu diesem Thema durchführen können.

Die Kita-Box enthält u.a.:

  • Hintergrundwissen zu den Themen Psychische Belastung und Gefährdungsbeurteilung
  • Anleitung zur Durchführung eines Workshops
  • Themenkarten + erforderliches Arbeitsmaterial
  • weiterführende Hinweise und Linktipps

Erfahrungen mit der Kita-Box

Ein Film der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Nord.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

psychische.gesundheit@spam protectuk-nord.de

Alltagshilfen für die Kita

Ausflüge und Reisen mit Kita-Kindern machen Spaß, sind aber eine Herausforderung. Wir wollen Sie dabei unterstützen. Für die Organisation und Durchführung haben wir eine Checkliste inklusive wichtiger Informationen rund um das Thema Sicherheit entwickelt, die Sie entweder digital oder ausgedruckt auf Papier für Ihre Vorbereitungen nutzen können.

PDF herunterladen

Der Einsatz von Klapptischen ermöglicht eine flexible Nutzung des Gruppenraums. Grundsätzlich ist das Unfallrisiko an einem Klapptisch größer als an stehenden Tischen, daher sollte zunächst der Einsatz von anderen Tischvarianten geprüft werden (z.B. unterschiedlich große Tische untereinander schieben).

Alle Informationen zu den Anforderungen an die Bauweise von Klapptischen finden Sie hier:

Klapptische in Kitas

Fenster haben sich zu einem Bauelement mit vielfältigen Funktionen entwickelt. Licht, Lüftung, Aus- und Einblickmöglichkeiten, Wärmedämmung, Schalldämmung, Verdunkelung, Verschattung (Rollladen) und Gliederung des Gebäudes gehören heute zu den wesentlichsten Aufgaben und Anforderungen an dieses Bauteil.

Informieren Sie sich über die Gefahren, die von Fenstern im Kita-Alltag ausgehen.

Fenster in Kitas

Sonnenschutz – kinderleicht

Sonnenschutz beginnt schon im Kindesalter. Auf der Webseite finden Sie Informationen zum Sonnenschutz in verschiedenen Lebensbereichen. Das Präventionszentrum des NCT/UCC ist Partner der Kampagne CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN der Deutschen Krebshilfe. Sie können kostenfreie Materialien – wissenschaftlich fundiert, werbefrei, unterhaltsam und leicht umsetzbar, erhalten. Machen Sie mit und werden Sie CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN!

 

Lärmschutz in Kindertagesstätten

Kinder sind auf optimale Hörbedingungen angewiesen, um sprachliche Informationen verstehen und verarbeiten zu können. Durch fehlende oder minderwertige Deckenakustik elemente und den damit erhöhten Grundgeräuschpegeln gibt es bei allen Personen und besonders bei Kindern Probleme im Bereich Hörverstehen und kann zu Problemen im Bereich Spracherwerb führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Kindertagesstätten eine gute akustische Ausstattung in Neubauten und Sanierungen bekommen. Im Zweifelsfall sollten in Räumen zur Sprachinformation und Kommunikation eher kürzere Nachhallzeiten realisiert werden! 

Die akustische Ausstattung der Kindertagesstätten bei Neubauten und Sanierungen ist gem. der gültigen DIN 18041 (3/2016) vorzunehmen. Dies bedeutet im Einzelnen für folgende Räume:

  • Gruppenräume und Gruppennebenräume (1) - gem. DIN 18041 Nutzungsart A4 bzw. Akustikdecken mit αw > 0,95 
  • Therapieräume (1) - gem. DIN 18041 Nutzungsart A4 bzw. Akustikdecken mit αw > 0,95 
  • Speiseräume (2) - UKN empfiehlt: Nutzungsart A4 nach DIN 18041, obwohl die DIN 18041 nur Nutzungsart B5 aufführt 
  • Bewegungsräume und Werkstätten (2) - UKN empfiehlt: Nutzungsart A4 nach DIN 18041, obwohl die DIN 18041 nur Nutzungsart B5 aufführt
  • Büros (2) - UKN empfiehlt: Nutzungsart A4 nach DIN 18041 bzw. Akustikdecken mit αw > 0,95 obwohl die DIN 18041 nur Nutzungsart B4 aufführt
  • Sanitärbereiche und Wasserspielbereiche (3) - Akustikdecken mit αw > 0,95 
  • Treppenhäuser und Verkehrsflächen - gem. DIN 18041 Nutzungsart B3 
  • Spielflure und Umkleiden/ Garderoben - gem. DIN 18041 Nutzungsart B5

(1) Sind diese Räume kleiner 30 m³ sind vollflächig Akustikdecken mit einem Schall- absorptionsgrad αw > 0,95 einzubauen. 
(2) Die Unfallkasse Nord empfiehlt diese Räumlichkeiten gem. der Nutzungsart A4 bzw. vollflächig mit Akustikdecken mit einem Schallabsorptionsgrad αw > 0,95 auszustatten. Im Rahmen einer Umgestaltung der Kita, wie es gelegentlich vorkommt, muss es möglich sein, diese Räume später als Gruppenräume zu nutzen. 
(3) In Sanitärbereichen empfehlen wir ebenso vollflächig Akustikdecken mit einem Schall- absorptionsgrad αw > 0,95 einzubauen, da die Sanitärbereiche u.a. für das Wickeln von Krippenkindern und in einigen Kitas als Wasserspielbereiche genutzt werden und so mit einem erhöhten Lärmpegel zu rechnen ist.

Auch wenn der Geräuschpegel in Räumen ohne oder mit minderwertigen Akustikdecken nicht direkt Gehör schädigend ist, belastet er die Erziehenden und Kinder, denn das Sprechen, Hören und Lernen in lauten Räumlichkeiten bedeutet eine permanente Erschwerung von Kommunikations- und Aufmerksamkeitsprozessen. Lärm lenkt die Aufmerksamkeit ab, unterbricht Denkvorgänge und stört das Verarbeiten und Behalten von Informationen. Kinder sind hiervon besonders betroffen. 

 

Kleinkinder sind auf optimale Hörbedingungen angewiesen, um sprachliche Informationen verstehen und verarbeiten zu können. Durch fehlende oder minderwertige Deckenakustikelemente und den damit erhöhten Grundgeräuschpegeln gibt es bei allen Personen und besonders bei den Kindern Probleme im Bereich Hörverstehen und kann zu Problemen im Bereich Spracherwerb führen. Die Ursache ist eine unzureichende Akustik in den betreffenden Räumen und damit verbunden erhöhte Nachhallzeiten. 

 

Die Nachhallzeit gibt an, wie lange ein Schallereignis „nachklingt“. Die beiden Kenngrößen Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit sind voneinander abhängig: Ist die Nachhallzeit zu lang, bedeutet das für das Sprachsignal, dass nachfolgende Silben durch den zu langen Abklingvorgang der vorhergehenden verdeckt werden. Es wird automatisch lauter gesprochen! Der Lärmpegel schaukelt sich immer weiter in die Höhe! Es entsteht der sogenannte „Lombard-Effekt“. 

 

Die DIN 18041 (03/2016) „Hörsamkeit in Räumen“ beschreibt die Notwendigkeit guter akustischer Eigenschaften für z.B. Kindertagesstätten und Kindertagesstätten mit inklusiver Nutzung, um eine weitgehende Reduzierung der Beeinträchtigungen durch längeren störenden Nachhall, energiereiche Reflexionen und Störgeräusche zu erwirken. 

 

Die DIN 18041 besagt auch, dass von Personen mit Hörschäden die raumakustische Situation für Sprachkommunikation umso günstiger empfunden wird, je kürzer die Nachhallzeit ist. Dies gilt auch für die Kommunikation in einer Sprache, die nicht als Muttersprache gelernt wurde und bei der Kommunikation mit Personen, die auf andere Weise ein Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, z.B. Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations- bzw. Aufmerksamkeitsstörungen und Leistungsbeeinträchtigungen. Im Zweifelsfall sollten in Räumen zur Sprachinformation und Kommunikation eher kürzere Nachhallzeiten realisiert werden! 

 

Die zuvor genannten Punkte beziehen sich auch und ganz besonders auf die Betreuung von inklusiven Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund, die in Kindertagesstätten betreut werden. Eine Einordung von Kindertagesstätten in die Nutzungsart A4 der DIN 18041 ist aus diesem Grund notwendig, da der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude inklusiv zu errichten sind.

ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze (Auszug) 

Arbeitgeber und Arbeitgeberin haben bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird;
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;

 

ASR A3.7 Lärm (Auszug) 

In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen. 

 

 

DIN 18041 (03/ 2016) „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung

Ein Raum ohne eine geeignete Akustikdecke ist aus akustischer Sicht für die Nutzung durch eine Kita nicht geeignet und erst recht nicht für eine Kita mit „inklusiven“ Kindern oder Kindern mit Migrationshintergrund. Für alle Beteiligten (Erzieher/ Innen und Kinder) stellt die Nutzung eines Raumes ohne geeignete Akustikdecken eine übermäßige, gesundheitliche Belastung dar! 

Für eine gute Sprachverständlichkeit, ein gutes Hörverstehen und eine Reduzierung der Gesamtlautstärke müssen in den von den Erzieherinnen und von den Kindern genutzten Räumen, sehr gute geeignete Akustikdecken installiert sein. Werden Schall absorbierende Akustikdecken nachgerüstet, sollte auf Grund der besseren Wirksamkeit auf akustische Materialien mit hohem Wirkungsgrad (Absorptionsklasse A mit sehr guter Schallabsorption in dem Frequenzbereich von 1 – 4 kHz) zurückgegriffen werden. Der Umfang dieser Maßnahme sollte von fach- und sachkundiger Stelle für die betreffenden Räume ermittelt werden, so dass die Sollwerte der Nachhallzeiten gemäß DIN 18041 (03/ 2016) Nutzungsart A4 eingehalten werden. Lassen Sie sich dies bei einem Akustik-Angebot eines Anbieters für ihre Kita schriftlich bestätigen!

Vorrangig müssen Gruppenräume, Bewegungsräume, Flure, und Räume, die für Besprechungen genutzt werden, vollflächig (!) mit Deckenakustikelementen der Absorptionsklasse A belegt/ ausgerüstet werden. Bei Räumen mit einer Deckenhöhe größer als 2,8 m kann es sogar notwendig sein, zusätzliches Akustikmaterial im Bereich der oberen Wandflächen zu montieren, um die Sollwerte der DIN 18041 (03/ 2016) Nutzungsart A4 einzuhalten. 

Ist es nicht möglich, weiteres Akustikmaterial im Bereich der Decken zu montieren, muss sehr gutes Akustikmaterial im oberen Wandbereich, außerhalb der Reichweite von Kinderhänden (!), montiert werden. 

Viele Firmen, Hersteller von Akustikdecken, stehen mit ihren Außendienstmitarbeitern teilweise kostenneutral beratend zur Verfügung. 

 

Wichtig: 

Für bereits eingebaute Akustikdecken gilt:  Akustikmaterialien dürfen in der Regel nicht übergestrichen werden!

Beschaffung von Akustikmaterialien 

Es ist nicht einfach, als Verantwortlicher geeignetes Akustikmaterial für die Räume einer Kita oder einer Schule zu beschaffen. Die folgenden Ausführungen dienen als Entscheidungskriterien:

Produktangaben

  • Hersteller des Produkts 
  • Name des angebotenen Produkts 
  • Montageort (Deckenakustik / Wandakustik) 
  • Dicke des Akustikmaterials 
  • Farbton der sichtbaren Oberfläche des Produkts 
  • Schallabsorptionsgrad des angebotenen Produkts bei den Frequenzen 125 Hz, 250 Hz, 500 Hz, 1 kHz, 2 kHz, 4 kHz 
  • Schallabsorptionsgrad αw nach DIN EN ISO 354 / DIN EN ISO 11654 des angebotenen Produkts sollte > 0,95 sein. 
  • Hinweis: 
    Absorptionsklasse (A, B, C, D, E) des Produkts; Absorptionsklasse A = :-) und E = :-( 
  • Bei Einsatz in Kita und Schule (Unterrichts-, Gruppenräume und Lernbereiche) Einbau Absorptionsklasse A - Material 

Besonderheiten Decken

Wird das angebotene Produkt direkt unter die Decke montiert (geklebt, verschraubt)? Abhängehöhe / Konstruktionshöhe oder -tiefe gem. Hersteller beachten!! Wichtig! 

Prüfen: 

  • Reicht die vorhandene Deckenhöhe für eine evtl. abgehängte Montage des Produkts? 
  • Sind die Decken für eine Direktmontage / Montage des Akustikmaterials geeignet? Tragfähigkeit der Decke 
  • Taupunkt der vorhandenen Decke (evtl. Schimmelbildung?) 

Wie viel Fläche / Deckenfläche muss mit dem angebotenen Produkt belegt werden, um die Anforderungen der DIN 18041 (03/ 2016) für einen Gruppenraum (Kita) bzw. einen Unterrichtsraum (Schule) o.ä. zu erfüllen? Bitte denken Sie an die erhöhten Anforderungen an die Raumakustik bei der Betreuung von Inklusionskindern, z.B. mit Hörminderung und Kindern mit Migrationshintergrund!

  • Hierfür benötigt der Anbieter die Raummaße (L, B, H), die Baumaterialien der Wände (Stein, Gipskarton, Beton), der Decken und des Fußbodens, auch des Fußbodenbelags; Anzahl der Fenster / Türen und Größe der Fenster- / Türflächen; Gardinen vorhanden? 
  • Art des Raums, in dem das Produkt eingebaut werden soll? In einer Küche sind die Anforderungen anders als in einem Bewegungsraum bzw. Gruppenraum, Büro oder Sporthalle. Akustikmaterialien für die Wandmontage unterscheiden sich von denen für die Deckenmontage! 04.06.2026 

     

Produkteigenschaften

Können mit dem angebotenen Produkt die Richtwerte der DIN 18041 (03/ 2016) in den Räumen der Kita, der Schule, der Sporthalle eingehalten werden? 

  • Haltbarkeit / Beständigkeit des Produkts über 10, 20, 30, 40 Jahre 
  • Recyclingfähigkeit des Produkts 
  • Lässt sich das Produkt behandeln / überstreichen, wenn es unansehnlich wird? (Ist nicht Kauf entscheidend!) 
  • Lassen sich einzelne Platten / Elemente (kaputte, unansehnliche) austauschen? Produkteigenschaften 
  • Demontagemöglichkeit des angebotenen Produkts (Die Installation von Kabeln, Rohren und Leuchten bedenken!) 
  • Achtung! Decken- und Wandakustik auf Grundlage kaschierter Mineralfasern dürfen nicht angebohrt werden. 
  • Wandakustikmaterial in Kitas und Schulen immer außerhalb der Reichweite der Kinderhände montieren (Achtung Zerstörung!) 
  • Vereinbarkeit mit der vorhandenen Beleuchtung im Vorwege prüfen 
  • Kostenumfang: Material und Montage Prüfen: Montage außerhalb der Betriebszeiten der Kita oder der Schule möglich? 
  • Summa summarum: 
    Nicht jedes Produkt ist für jeden Bereich geeignet! Lassen Sie sich bei einem Angebot die Einhaltung der DIN 18041 schriftlich bestätigen!!

Technische Maßnahmen zum Schallschutz sind das Mittel der Wahl

Die Unfallkasse Nord lehnt den Einsatz von Gehörschützern, Gehörschutzstöpseln und

Otoplastiken bei Erzieher:innen ab. Dies hat vielfältige Gründe, wie z.B.

  •  Eine entstehende Überprotektion beim Tragen von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

hätte zur Folge, dass möglicherweise Hilferufe oder andere Warnsignale nicht

gehört werden! Der Haupteinsatzbereich für PSA-Gehörschutz liegt in Lärmbereichen

(8h!) von ca. 85 bis über 100 dB(A). Die Dämmwirkung dieser Gehörschützer (PSA)

liegt bei ca. 20 dB(A) bis über 30 dB(A). Er ist für den Einsatz z.B. in Werkstätten

geeignet und muss natürlich individuell ausgewählt werden. Dieser Gehörschutz darf

in keinem Fall in Kindertagesstätten zur Betreuung von Kindern eingesetzt werden!

  •  Zu bedenken ist, dass gerade die stimmlosen Konsonanten, die wichtig für das

Verstehen der Sprache sind und somit von Hilferufen sein können, im Frequenzbereich

von ca. 2000 bis 6000 Hz liegen! PSA-Gehörschutz dämmt besonders gut in diesem

Frequenzbereich und ist somit für den Einsatz in Kindertagesstätten nicht geeignet,

auch wenn Hersteller damit werben!

  •  Vorrangig gilt jedoch nach wie vor das T-O-P-Prinzip (Technische-Organisatorische-

Persönliche/ Pädagogische Maßnahmen). Wobei als erste technische Maßnahmen

zur Lärmreduzierung, dann organisatorische und zuletzt persönliche/ pädagogische

Maßnahmen zur Lärmreduzierung durchzuführen sind. Gehörschutz gehört zu den

persönlichen Maßnahmen und ist somit nicht das Mittel der ersten Wahl.

  •  Zudem muss man sich die Frage stellen, was passiert, wenn ein/e Erzieher/In

Gehörschutz trägt, vielleicht noch abgelenkt ist und den Hilferuf eines Kindes nicht hört!

  •  Mit dem Tragen eines Gehörschutzes ist nur der/ die Erzieher/In geschützt, aber nicht

die Kinder, die ebenso vom Lärm betroffen sind!

  •  Auf dem Außengelände und in den Treppenhäusern haben wir es jedoch nur mit

kurzzeitigen Pegeln und Pegelspitzen von über 85 dB(A) bzw. mit Beurteilungspegeln

< 80 dB(A) zu tun. Es besteht somit nicht die Gefahr einer Gehörschädigung! Die

Probleme, die in Kindertagesstätten auftreten, sind zum überwiegenden Teil

Stressreaktionen auf den Lärm.

 

  • Für den Einsatz im Kitabereich und nur während der Aufsicht kann in Ausnahmefällen

kurzzeitig „Gehörschutz, für Komfortzwecke “ geeignet sein. Der Dämmwert dieses

Gehörschutzes sollte im Mittel < 15 dB(A) betragen! Dies kann z.B. am SNR

(single number rating) - Wert abgelesen werden. Der am Ohr wirksame Rest-Schalldruckpegel mit diesem Gehörschutz muss zwischen 70 – 79 dB(A) betragen, damit Hilfe- und Warnrufe gehört werden können. Hierfür ist es wichtig, im Vorwege die Höhe des

Schalldruckpegels (LEX,8h) in den betreffenden Bereichen der Kita zu ermitteln. Der

Gehörschutz muss auf den Schalldruckpegel am Arbeitsplatz angepasst sein. Er darf

nur nach vorheriger und dokumentierter Einweisung/ Unterweisung am Arbeitsplatz

getragen werden und nicht beim Erteilen des Schwimmunterrichts.

 

  • Dieser Gehörschutz für Komfortzwecke ist keine vom IFA* zugelassene PSA und ist

nicht geeignet für den Einsatz in Lärmbereichen!

 

IFA* Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung

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Risiko und Prävention – ein Widerspruch?

 „Jedes Kind hat das Recht auf seine eigene Beule“  – so die übereinstimmende Aussage unserer Expertisegruppe zum Thema „Risiko und Prävention“. In diesem kurzen Film stellen Regina Schulz (DAK-Gesundheit), Jan Holger Stock (Geschäftsführer der UK Nord) und der Neurobiologe Professor Dr. Gerald Hüther unterschiedliche Präventionsansätze vor, die den Kindern genügend Raum für Bewegung, Risiko und somit auch für das Lernen des Umgangs mit Risiken und Gefahren lassen.

Ein gemeinsames Filmprojekt der Unfallkasse Nord und der DAK-Gesundheit

Kontaktieren Sie uns gerne!