Aufsichtsperson in der gesetzlichen Unfallversicherung
Qualifizierung
Sie haben ein naturwissenschaftliches Studium oder ein Studium der Ingenieurwissenschaften absolviert? Dann bewerben Sie sich bei uns. Wir qualifizieren Sie weiter zur Aufsichtsperson in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 18 SGB VII).