Treffpunkt Schule
Erste Hilfe in der Schule
Unfälle kommen auch an Schulen immer wieder vor. Damit hier schnell geholfen werden kann, muss jederzeit eine ausreichende Anzahl an Personen mit Erste-Hilfe-Kenntnissen vorhanden sein. Die Kosten für die Schulung übernimmt die Unfallkasse Nord.
Gut zu wissen
In Schulen muss man zwei Bereiche unterscheiden: Die Erste Hilfe im Hinblick auf die bei uns versicherten Schüler und die Erste Hilfe für bei uns versicherte Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen untereinander.
Die Sicherstellung der Erste Hilfe im Hinblick auf die versicherten Schüler ist in Hamburg in der Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ und in Schleswig – Holstein im Erlass „Erste Hilfe im inneren Schulbereich“ geregelt. Grundsätzlich ist die Regelung in beiden Bundesländern ähnlich: Alle Lehrkräfte und alle sonstige an den Schulen tätige Personen, die in einem Dienst – oder Arbeitsverhältnis zum Land oder dem Schulträger stehen müssen eine schulspezifische Fortbildung mit einem Kursumfang von 6 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren.
In Hamburg ist diese Fortbildung alle 4 und in Schleswig-Holstein alle 3 Jahre zu wiederholen.
Für an der Schule tätige Personen, die nicht in einem Dienst oder Arbeitsverhältnis zum Land oder dem Schulträger stehen, können die Kosten nicht übernommen werden. Dies ist oft im Ganztag bei Personen, die bei fremden Trägern / Kooperationspartnern beschäftigt sind, der Fall. Hier sind die Kosten von dem Träger zu tragen. Ausnahme: Die GBS - Schulen in Hamburg.
Hinsichtlich der Erste Hilfe für die versicherten Kollegen untereinander gilt folgendes: Hier ist zu betrachten wie viele bei der Unfallkasse Nord versicherte Beschäftigte (nichtbeamtete Personen) an den Schulen tätig sind. Bezogen auf diese Anzahl sind 10 % als Ersthelfer mit einem Kurs von 9 Unterrichtseinheiten aus- und alle 2 Jahre fortzubilden. Im Regelfall sind dies da sich die Quote nur aus dem nichtbeamtete Personal berechnet nur wenige Personen pro Schule.
Aus Sicht der Schulen sind beide oben genannten Bereiche zu betrachten und abzudecken.
Alle Lehrkräfte oder weiteren Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land oder dem Schulträger stehen, müssen in der Regel eine schulspezifische Fortbildung mit einem Kursumfang von sechs Unterrichtseinheiten absolvieren. Dies ist ein Spezialkurs für Schulen, der sich vom „Standard-Erste-Hilfe-Kurs“ mit neun Unterrichtseinheiten unterscheidet.
Für den Teilbereich Hilfe unter Kollegen (siehe Wer? Wie oft?) ist ausnahmsweise ein Kurs mit neun Unterrichtseinheiten zu belegen.
In wenigen Schritten zur Kostenübernahme - so geht's:
1. Kurs suchen
Suchen Sie sich einen Erste-Hilfe-Kurs aus. Bitte achten Sie darauf, dass es sich dabei um das Angebot um einer ermächtigten Stelle handelt.
2. Kostenübernahme beantragen
Beantragen Sie spätestens drei Wochen vor Kursbeginn die Kostenübernahme über das Antragsformular auf dieser Seite.
3. Bestätigung erhalten
Sie erhalten von uns eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung. Die Kostenübernahmebestätigung legen Sie vor Kursbeginn der Ausbildungsstelle vor, die Sie ausgewählt haben. Wir rechnen dann direkt mit der ausbildenden Organisation ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
4. Kurstermine vereinbaren
Die Termine für eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit den ermächtigten Ausbildungsorganisationen vereinbaren Sie selbst.
Um die Qualität der Erst-Hilfe-Ausbildung sicherzustellen, übernehmen wir nur die Kosten für Kursangeboten von ermächtigten Stellen.
An den Hamburger GBS-Schulen sind die Kinder in der Nachmittagsbetreuung wie Kindergartenkinder versichert. Daher gelten dort die Vorschriften wie für Kindertagesstätten.
Schulsanitätsdienst als sinnvolle Ergänzung
Der Schulsanitätsdienst, bestehend aus fachlich fundiert ausgebildeten Schülerinnen und Schülern, ergänzt die Erste-Hilfe-Versorgung in der Schule. Die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes ist ab Sekundarstufe I sinnvoll. Er sollte mindestens 8 Schüler:innen umfassen. Die UK Nord unterstützt auf Antrag der Schulleitung die Gründung eines Schulsanitätsdienstes finanziell.
Seminare und Veranstaltungen
Gelernt wird nicht nur in der Schule, sondern auch bei der Unfallkasse Nord: Wir bieten unseren Versicherten regelmäßig Seminare und Weiterbildungen zu Gesundheit und verschiedenen weiteren Themen an. Angebote aus dem Bereich Schule finden Sie hier.
Sichere Schule
Im virtuellen Informations- und Unterstützungsportal „Sichere Schule“ finden Sie Antworten zu allen Fragen der äußeren Schulentwicklung – Bau, Ausstattung und Einrichtung von Schulen – unter sicherheits- und gesundheitsförderlichen sowie pädagogischen Aspekten.
Alltagshilfen für die Schule
Clever in Sonne und Schatten
Sonnenschutz – kinderleicht
Sonnenschutz beginnt schon im Kindesalter. Auf der Webseite finden Sie Informationen zum Sonnenschutz in verschiedenen Lebensbereichen. Das Präventionszentrum des NCT/UCC ist Partner der Kampagne CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN der Deutschen Krebshilfe. Sie finden kostenfreie Materialien – wissenschaftlich fundiert, werbefrei, unterhaltsam und leicht umsetzbar und ansprechende UV-Schutz Projekte. Machen Sie mit und werden Sie CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN!
Clever in Sonne und Schatten
für Grundschulen, Klassen 1&2
für Grundschulen, Klassen 3&4
für sportbetonte Schulen und
neu - für weiterbildende Schulen
Tierhaltung in der Schule
Von und mit Tieren lernen - das macht Spaß und ist pädagogisch wertvoll. Immer mehr Schulen richten deshalb einen Schulzoo ein. Um die Tierhaltung hier sicher und gesund zu gestalten, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung notwendig. Die Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung „Tierhaltung in Schulen“ unterstützt Sie dabei.
Lärmschutz im Klassenraum
Lärm belastet und kann die Gesundheit schädigen. Auch Bau, Ausstattung und Materialien der Räume spielen dabei eine Rolle. Unser Ziel: Weniger Belastung durch die Entwicklung von baulichen/technischen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen. Dies erreichen wir, wenn sinnvoll aufeinander abgestimmte Bausteine wie Gefährdungsbeurteilungen, Beratung zur Raumakustik, organisatorische Maßnahmen, Lärmmessungen (zum Beispiel mit der Lärmampel) u. a., ineinandergreifen.
Unser Angebot:
Testen Sie die Lärmampel vier Wochen lang in Ihrer Klasse. Sie zeigt den Kindern an, wie laut es ist. So können diese direkt darauf reagieren und ihr Verhalten selbst steuern.
## Baustelle - Ausführungen erfolgen in Kürze!! ##
Ein Raum ohne eine geeignete Akustikdecke ist aus raumakustischer Sicht für die Nutzung durch eine Schule nicht geeignet und erst recht nicht für eine Schule mit „inklusiven“ Kindern oder Kindern mit Migrationshintergrund. Für alle Beteiligten (Lehrer/ Innen, Schülerinnen und Schüler) stellt die Nutzung eines Raumes ohne geeignete Akustikdecken eine übermäßige, gesundheitliche Belastung dar!
Für eine gute Sprachverständlichkeit, ein gutes Hörverstehen und eine Reduzierung der Gesamtlautstärke müssen in den von den Lehrkräften und von den Kindern genutzten Räumen, sehr gute geeignete Akustikdecken installiert sein. Werden Schall absorbierende Akustikdecken nachgerüstet, sollte auf Grund der besseren Wirksamkeit auf akustische Materialien mit hohem Wirkungsgrad (Absorptionsklasse A mit sehr guter Schallabsorption in dem Frequenzbereich von 1 – 4 kHz) zurückgegriffen werden. Der Umfang dieser Maßnahme sollte von fach- und sachkundiger Stelle für die betreffenden Räume ermittelt werden, so dass die Sollwerte der Nachhallzeiten gemäß DIN 18041 (03/ 2016) Nutzungsart A4 eingehalten werden. Lassen Sie sich dies bei einem Akustik-Angebot eines Anbieters für ihre Schule schriftlich bestätigen!
Vorrangig müssen Unterrichtsräume, Bewegungsräume, Kompartments und Lerninseln, Verkehrsflächen und Räume, die für Besprechungen genutzt werden, vollflächig (!) mit Deckenakustikelementen der Absorptionsklasse A belegt/ ausgerüstet werden. Bei Räumen mit einer Deckenhöhe größer als 2,8 m kann es sogar notwendig sein, zusätzliches Akustikmaterial im Bereich der oberen Wandflächen zu montieren, um die Sollwerte der DIN 18041 (03/ 2016) Nutzungsart A4 einzuhalten.
Ist es bei einer Nachrüstung von Akustikmaterial nicht möglich dieses im Bereich der Decken zu montieren, muss sehr gutes Akustikmaterial im oberen Wandbereich, außerhalb der Reichweite von Kinderhänden (!), montiert werden.
Viele Firmen, Hersteller von Akustikdecken, stehen mit ihren Außendienstmitarbeitern teilweise kostenneutral beratend zur Verfügung.
Wichtig:
Für bereits eingebaute Akustikdecken gilt: Akustikmaterialien dürfen in der Regel nicht übergestrichen werden!
Technische Maßnahmen zum Schallschutz sind das Mittel der ersten Wahl.
Die Unfallkasse Nord lehnt den Einsatz von Gehörschützern, Gehörschutzstöpseln und Otoplastiken bei Lehrkräften ab. Dies hat vielfältige Gründe, wie z.B.
Eine entstehende Überprotektion beim Tragen von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) hätte zur Folge, dass möglicherweise Hilferufe oder andere Warnsignale nicht gehört werden! Der Haupteinsatzbereich für PSA-Gehörschutz liegt in Lärmbereichen (8h!) von ca. 85 bis über 100 dB(A). Die Dämmwirkung dieser Gehörschützer (PSA) liegt bei ca. 20 dB(A) bis über 30 dB(A). Er ist für den Einsatz z.B. in Werkstätten geeignet und muss natürlich individuell ausgewählt werden. Dieser Gehörschutz darf in keinem Fall in Schulen zur Betreuung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden!
Zu bedenken ist, dass gerade die stimmlosen Konsonanten, die wichtig für das Verstehen der Sprache sind und somit von Hilferufen sein können, im Frequenzbereich von ca. 2000 bis 6000 Hz liegen! PSA-Gehörschutz dämmt besonders gut in diesem Frequenzbereich und ist somit für den Einsatz in Schulen außer im Werkstattbereich nicht geeignet, auch wenn Hersteller damit werben!
Vorrangig gilt jedoch nach wie vor das T-O-P-Prinzip (Technische-Organisatorische-Persönliche/ Pädagogische Maßnahmen). Wobei als erste technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung, dann organisatorische und zuletzt persönliche/ pädagogische Maßnahmen zur Lärmreduzierung durchzuführen sind. Gehörschutz gehört zu den persönlichen Schutzmaßnahmen und ist somit nicht das Mittel der ersten Wahl.
Zudem muss man sich die Frage stellen, was passiert, wenn eine Lehrkraft Gehörschutz trägt, vielleicht noch abgelenkt ist und den Hilferuf eines Kindes nicht hört!
Mit dem Tragen eines Gehörschutzes ist nur die Lehrkraft geschützt, aber nicht die Kinder, die ebenso vom Lärm betroffen sind!
In Schulen haben wir es jedoch nur mit kurzzeitigen Pegeln und Pegelspitzen von über 85 dB(A) bzw. mit Beurteilungspegeln < 80 dB(A) zu tun. Es besteht somit nicht die Gefahr einer Gehörschädigung! Die Probleme, die in Schulen auftreten, sind zum überwiegenden Teil Stressreaktionen auf den Lärm.
Für den Einsatz im Schulbereich und nur während der Aufsicht kann in Ausnahmefällen kurzzeitig „Gehörschutz, für Komfortzwecke “ geeignet sein. Der Dämmwert dieses Gehörschutzes sollte im Mittel < 15 dB(A) betragen! Dies kann man z.B. am SNR (single number rating) - Wert ablesen. Der am Ohr wirksame Rest-Schalldruckpegel mit diesem Gehörschutz muss zwischen 70 – 79 dB(A) betragen, damit Hilfe- und Warnrufe gehört werden können. Hierfür ist es wichtig, im Vorwege die Höhe des Schalldruckpegels (LEX,8h) in den betreffenden Bereichen der Schule zu ermitteln. Der Gehörschutz muss auf den Schalldruckpegel am Arbeitsplatz angepasst sein. Er darf nur nach vorheriger und dokumentierter Einweisung/Unterweisung am Arbeitsplatz getragen werden und nicht beim Erteilen des Schwimmunterrichts.
Der Gehörschutz für Komfortzwecke ist keine vom IFA* zugelassene PSA und ist nicht geeignet für den Einsatz in Lärmbereichen, wie z.B. in Werkstätten!
IFA* Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
Auch wenn der Geräuschpegel in Räumen ohne oder mit minderwertigen Akustikdecken nicht direkt Gehör schädigend ist, belastet er die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, denn das Sprechen, Hören und Lernen in lauten Räumlichkeiten bedeutet eine permanente Erschwerung von Kommunikations- und Aufmerksamkeitsprozessen. Lärm lenkt die Aufmerksamkeit ab, unterbricht Denkvorgänge und stört das Verarbeiten und Behalten von Informationen. Kinder sind hiervon besonders betroffen.
Kinder sind auf optimale Hörbedingungen angewiesen, um sprachliche Informationen verstehen und verarbeiten zu können. Durch fehlende oder minderwertige Deckenakustikelemente und den damit erhöhten Grundgeräuschpegeln gibt es bei allen Personen und besonders bei den Kindern Probleme im Bereich Hörverstehen und kann zu Problemen im Bereich Spracherwerb führen. Die Ursache ist eine unzureichende Akustik in den betreffenden Räumen und damit verbunden erhöhte Nachhallzeiten.
Die Nachhallzeit gibt an, wie lange ein Schallereignis „nachklingt“. Die beiden Kenngrößen Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit sind voneinander abhängig: Ist die Nachhallzeit zu lang, bedeutet das für das Sprachsignal, dass nachfolgende Silben durch den zu langen Abklingvorgang der vorhergehenden verdeckt werden. Es wird automatisch lauter gesprochen! Der Lärmpegel schaukelt sich immer weiter in die Höhe! Es entsteht der sogenannte „Lombard-Effekt“.
Die DIN 18041 (03/2016) „Hörsamkeit in Räumen“ beschreibt die Notwendigkeit guter akustischer Eigenschaften für Schulen mit inklusiver Nutzung, um eine weitgehende Reduzierung der Beeinträchtigungen durch längeren störenden Nachhall, energiereiche Reflexionen und Störgeräusche zu erwirken.
Die DIN 18041 besagt auch, dass von Personen mit Hörschäden die raumakustische Situation für Sprachkommunikation umso günstiger empfunden wird, je kürzer die Nachhallzeit ist. Dies gilt auch für die Kommunikation in einer Sprache, die nicht als Muttersprache gelernt wurde und bei der Kommunikation mit Personen, die auf andere Weise ein Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, z.B. Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations- bzw. Aufmerksamkeitsstörungen und Leistungsbeeinträchtigungen. Im Zweifelsfall sollten in Räumen zur Sprachinformation und Kommunikation eher kürzere Nachhallzeiten realisiert werden!
Die zuvor genannten Punkte beziehen sich auch und ganz besonders auf die Unterrichtung von inklusiven Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Einordung von Unterrichtsräumen in die Nutzungsart A4 der DIN 18041 ist aus diesem Grund notwendig. Der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude sind inklusiv zu errichten.
Es ist nicht einfach, als Verantwortlicher geeignetes Akustikmaterial für die Räume einer Schule zu beschaffen. Die folgenden Ausführungen dienen als
Entscheidungskriterien | |
Produkt- angaben |
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| Besonderheiten Decken |
Wird das angebotene Produkt direkt unter die Decke montiert (geklebt, verschraubt)? Abhängehöhe / Konstruktionshöhe oder -tiefe gem. Hersteller beachten!! Wichtig! Prüfen:
Wie viel Fläche / Deckenfläche muss mit dem angebotenen Produkt belegt werden, um die Anforderungen der DIN 18041 (03/ 2016) für einen Unterrichtsraum in einer Schule zu erfüllen? Denken Sie an die erhöhten Anforderungen an die Raumakustik bei der Betreuung von Inklusionskindern, z.B. mit Hörminderung und Kindern mit Migrationshintergrund!
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Produkt- eigenschaften |
Können mit dem angebotenen Produkt die Richtwerte der DIN 18041 (03/ 2016) in den Räumen der Schule eingehalten werden?
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| Achtung: |
Akustikmaterialien dürfen in der Regel nicht überstrichen werden!
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Kinder sind auf optimale Hörbedingungen angewiesen, um sprachliche Informationen verstehen und verarbeiten zu können. Durch fehlende oder minderwertige Deckenakustikelemente und den damit erhöhten Grundgeräuschpegeln gibt es bei allen Personen und besonders bei Kindern Probleme im Bereich Hörverstehen und kann zu Problemen im Bereich Spracherwerb führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Schulen eine gute akustische Ausstattung in Neu-/ Umbauten und Sanierungen bekommen. Im Zweifelsfall sollten in Räumen zur Sprachinformation und Kommunikation eher kürzere Nachhallzeiten realisiert werden!
Die akustische Ausstattung der Schulen bei Neu-, Umbauten und Sanierungen ist gemäß der gültigen DIN 18041 (3/2016) vorzunehmen. Dies bedeutet im Einzelnen für die folgenden Räume:
| Unterrichtsräume | gem. DIN 18041 Nutzungsart A4 |
| Gruppen- und Differenzierungsräume | gem. DIN 18041 Nutzungsart A4 bzw. Akustikmaterial mit αw > 0,95 |
| Mensen | gem. DIN 18041 Nutzungsart B5 |
| Sporthallen (1,3) | gem. DIN 18041 Nutzungsart A5 |
| Verkehrswege und Treppenhäuser | gem. DIN 18041 Nutzungsart B3 |
| Lernfelder / Kompartments / Lernlandschaften (2) | Akustikmaterial mit αw > 0,95 |
| Bewegungsräume (3) | gem. DIN 18041 Nutzungsart B5 |
| Musikunterrichtsräume (4) | gem. DIN 18041 Nutzungsart A1-A3 bzw. A2-A3 |
1 In Sporthallen ist bereits während der Planung darauf zu achten, dass Öffnungen oberhalb des Trennvorhanges und die seitlichen Nebenwege zwischen Trennvorhang und Wand geschlossen sind! Eine Trennung aller Hallenteile muss auch im Bereich der Tribünen und Emporen erfolgen!
² Für Lernfelder/ Kompartments/ Lernlandschaften ist in jedem Fall eine akustische Zonierung vom übrigen Flur vorzunehmen. Dies bedeutet, dass sich derartige Bereiche durch eine sehr gute akustische Ausstattung vom übrigen Flurbereich abheben müssen, damit Schülerinnen und Schüler dort konzentriert arbeiten können! Lernfelder/ Kompartments/ Lernlandschaften sind ein Teil des Unterrichtsbereiches und somit entsprechend der Nutzungsart A4 der DIN 18041 akustisch auszustatten.
³ In Bewegungsräumen ist ebenso wie in Sporthallen ballwurfsicheres Akustikmaterial zu verwenden.
4 Für Musikunterrichtsräume in Schulen ist gem. DIN 18041 eine Variabilität in der Nachhallzeit zwischen den Nutzungsarten A1 und A3 anzustreben. Die UKN empfiehlt eine Variabilität zwischen den Nutzungsarten A2 und A3, wenn der Musikunterrichtsraum vorwiegend für den theoretischen Musikunterricht genutzt wird. Dies kann z.B. mit Hilfe aufklappbarer Wandakustik erfolgen.
ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze (Auszug)
Arbeitgeber und Arbeitgeberin haben bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
- Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird;
- Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
- bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
- Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
- individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
- spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
ASR A3.7 Lärm (Auszug)
In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.
DIN 18041 (03/ 2016) „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist ein zentraler Bestandteil des schulischen Alltags: Sie vermittelt nicht nur Verkehrsregeln, sondern fördert auch Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr. Die Kultusministerkonferenz betont ihre Bedeutung als fächerübergreifende Aufgabe – von der Grundschule bis in die Oberstufe. In Hamburg und Schleswig-Holstein ist das Thema (fest) im Lehrplan verankert.
Mit praktischen Ideen und Materialien können Sie das Thema lebendig und nachhaltig gestalten. Gemeinsam schaffen wir so die Grundlage für eine sichere und nachhaltige Mobilität.
Seminarangebote
- Wandertage und Klassenfahrten mit dem Fahrrad
- Landesfachtag zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung
- Frühradfahren
- Fahrradwerkstatt
Kampagnen
- „Supertrick Schulterblick“ – ab Mitte September 2026
- Die Aktionen und Programme des DVR, der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (UK|BG) bieten fundierte Informationen und Angebote mit vielfältigen Schwerpunkten rund um das Thema um die Verkehrssicherheit:
- Portal Sichere Schule – schulische Verkehrssicherheit im Fokus
Verkehrssicherheitsaktionen in Hamburg und Schleswig-Holstein:
Aktionen zum Schulanfang, zum Thema Elterntaxi, Wettbewerbe und vieles mehr
- Kita Kids unterwegs (Vorschule)
- Mein Schulweg Trainer
- Mein Fahrrad-Tagebuch
- Mobile Kinder – Tipps für Kinderfahrzeuge
Das DGUV Regelwerk hält u.a. folgendes vor:
- DGUV Information 202-097: Prüf dein Rad - Checkliste für „Das sichere Fahrrad“
- DGUV Information 202-094: Sicher mit dem Rad zur Schule - Informationen rund ums Radfahren für Erziehungsberechtigte
- DGUV Information 202-020: Der Tote Winkel - Gefahr erkannt - Gefahr gebannt
- DGUV Information 202-028: Bus-Schule (DIN A2 Plakat)
- DGUV Information 202-115: E-Scooter in Schulen - was gilt?
- DGUV Information 202-095: Sicher mit dem Handbike unterwegs
- DGUV Information 202-049: Vom Durcheinanderlaufen zum Miteinanderfahren
Wir helfen Ihnen gern weiter.
E-Mail: verkehrssicherheit@uk-nord.de
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unterricht
Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schüler:innen sehr gewandelt. Immer komplexere Arbeitsabläufe im Unterricht machen es erforderlich, die begleitenden Vorsorgemaßnahmen zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung weiterzuentwickeln.
Die aktualisierte Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) trägt dem Rechnung. Sie soll das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen schärfen und mit umfassenden Informationen und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen das Interesse an sicheren Arbeitsbedingungen fördern.