Außerkraftsetzung einer Unfallverhütungsvorschrift
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Nord hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 in Hamburg beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 80) zum 9. September 2024 außer Kraft zu setzen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Pfeil.