Soziales Entschädigungsrecht
Neuerungen ab 2024
Ab 01.01.2024 tritt das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) in Kraft. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Versorgung mit Hilfsmitteln für
- (zivile) Opfer von Gewalttaten
- Beschädigte durch nachträgliche Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Personen mit Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz
- Personen nach dem Unterbringungsgesetz
- Personen nach dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden
Was ändert sich?
Die Übernahme der Kosten für verschiedene Leistungen wird neu geregelt – auch für die Unfallkassen. Leistungsberechtigte erhalten deshalb ab 01.01.2024 die zustehenden Leistungen unter Umständen von mehreren Stellen.
Wer ist jetzt zuständig?
Ob einer Person Leistungen aus den verschiedenen Bereichen zustehen, entscheidet zukünftig die zuständige Landesversorgungsverwaltung. Das sind das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein und das Versorgungsamt Hamburg.
Für die Kostenübernahme gilt darüber hinaus:
- Krankenkasse = Übernahme der Krankenbehandlung
- Pflegekasse = Übernahme der Pflegeleistungen
- Versorgungsverwaltung = Übernahme der Teilhabeleistungen
- Unfallkassen = Übernahme der Hilfsmittel im Rahmen der Krankenbehandlung