Tagespflegeperson
Infos zur Kostenübernahme
Die Kostenübernahme erfolgt auf vorherigen Antrag. Nach Prüfung stellt die Unfallkasse Nord eine Kostenübernahmebestätigung aus. Diese erfolgt für die Kursart „Betreuungseinrichtung für Kinder“.. Kurse unter dem Namen „Erste Hilfe am Kind“ können nicht übernommen worden, es sei denn sie entsprechen in Inhalt und Umfang dem oben angegebenen Kurs.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Unfallkasse Nord und den Erste Hilfe Organisationen auf Grund der Kostenübernahmebestätigung. Eine Abrechnung zwischen der Unfallkasse und den Versicherten ist nicht vorgesehen (nicht in Vorleistung gehen).
Für wen werden die Kosten übernommen?
Für die Tagespflegepersonen, die bereits bei der Unfallkasse Nord versicherte Kinder betreuen
Für wie viele Teilnehmende werden die Kosten übernommen?
Für die antragstellende Tagespflegeperson. Weitere Tagespflegepersonen müssen einen eigenen Antrag stellen.