Versicherung für Beschäftigte
Versichert im öffentlichen Dienst und in Privathaushalten
Die Unfallkasse Nord ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die in Schleswig-Holstein und Hamburg in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes arbeiten. Diese Personengruppen sind automatisch bei uns versichert. Ausgenommen sind Beamt:innen; sie sind nicht bei uns versichert. Im Falle eines Dienstunfalls greift bei ihnen die Heilfürsorge ihres Dienstherrn.
Wann sind Beschäftigte versichert?
Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen.
Dazu gehören:
- der direkte Weg von oder zur Arbeitsstätte
- Betriebswege
- Außendienste und Dienstreisen
- betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern)
- Betriebssport, der dem Ausgleich dient und keinen Wettkampfcharakter hat
Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie
- Essen und Trinken
- Schlafen
- die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen