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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Digitaler Lohnnachweis

Digitaler Lohnnachweis

Schiffsglocke

So übermitteln Sie den digitalen Lohnnachweis

Der elektronisch übermittelte digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für die Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit ihm melden Sie oder eine von Ihnen beauftragte dritte Stelle (z. B. Ihre Steuerberatung) die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Angestellten über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net an uns.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der DGUV.


Webseite der DGUV

Achtung, Meldefrist ist der 16. Februar!

Wir benötigen den digitalen Lohnnachweis immer bis zum 16. Februar des Folgejahres.

Liegt uns dieser dann nicht vollständig vor, müssen wir die Arbeitsstunden als Grundlage der Beitragsberechnung der Beschäftigten schätzen.

Digitaler Lohnnachweis in 3 Schritten

Zuerst rufen Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das zu meldende Jahr ab.

Hierfür brauchen Sie folgende Daten:

  • Betriebsnummer der Unfallkasse Nord (BBNRUV): 16716004
  • Ihre Mitgliedsnummer
  • PIN

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Bitte tragen Sie außerdem dafür Sorge, dass die Zuordnungen aller Beschäftigten zur jeweils einschlägigen Gefahrtarifstelle* aktuell und korrekt sind. 

 

* Der Gefahrtarif enthält verschiedene Gefahrenklassen. Diese sind wichtig für die Berechnung der Beiträge für die Versicherten. Beschäftigte in Tierarztpraxen haben beispielsweise eine andere Gefahrenklasse als Angestellte in einem Dentallabor.

Versenden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net. Bei Erhalt bekommen Sie von uns eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm.

Ihr Unternehmen hat mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung?
Dann muss jede Stelle einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Wir benötigen für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis. Für die Beitragsberechnung im Beitragsbescheid werden diese dann von uns zusammengefasst.

Information zur Meldung der Arbeitsstunden

Informationsblatt zur Unterstützung der Meldung der beitragsrelevanten Arbeitsstunden im elektronischen Lohnnachweis.

Meldung mit sv.net

Sie wollen Beschäftigte anmelden, nutzen aber keine Entgeltsoftware? Dann nutzen Sie sv.net.

Über diese Webseite können Sie die Meldungen zur Sozialversicherung auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.

sv.net aufrufen

 

Kurzanleitung sv.net

Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises in sv.net

Nehmen Sie Kontakt auf!

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