Erste Hilfe
Erstversorgung im Notfall
Erste Hilfe ist die Erstversorgung von Verletzten, noch bevor das ärztliche Heilverfahren einsetzt. Unternehmen haben für die Sicherstellung einer wirksamen ersten Hilfe in ihren Unternehmen zu sorgen. Die Unfallkasse Nord unterstützt sie dabei, indem sie die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden übernimmt.
Bitte beachten Sie: Die Kosten für die Ausbildung in Erster Hilfe werden nur dann von der Unfallkasse Nord übernommen, wenn sie von einer „ermächtigten Stelle“ durchgeführt werden und vorher ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde. Eine Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen finden Sie auf der Website der BG-Qualitätssicherungsstelle des Fachausschusses Erste Hilfe.
Kostenübernahme – so geht’s
- Füllen Sie einfach das für Sie relevante Online-Formular (Kita, Schule, Unternehmen, Tagespflegeperson) aus.
- Wichtig: Die Kostenübernahme für die Aus- und Fortbildung ist immer spätestens 3 Wochen vor dem Erste-Hilfe-Kurs zu beantragen.
- Sie erhalten von uns eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung.
- Die Kostenübernahmebestätigung legen Sie vor Kursbeginn dem/der Ausbildenden bzw. der Erste-Hilfe-Organisation vor. Die Kosten werden direkt zwischen ausbildender Organisation und der UK Nord abgerechnet. Bitte keine Kosten verauslagen.
- Die Termine für eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit den ermächtigten Ausbildungsorganisationen vereinbaren Sie selbst.
Fragen und Antworten
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden in unseren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen übernimmt auf Antrag die Unfallkasse Nord (§23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII).
In Kindertagesstätten, bei denen die Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beschäftigt sind, beteiligt sich die BGW ebenfalls an den Ausbildungskosten. Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bitte an uns. Wir kümmern uns ebenfalls um die Aufteilung und Abrechnung der Kosten.
Nein. Die Gebühren werden direkt zwischen den ermächtigten Ausbildungsorganisationen und der Unfallkasse Nord abgerechnet.
Die Kostenübernahmebestätigungen sind ausschließlich im laufenden Kalenderjahr gültig.
Nein.
Bitte beachten Sie, dass wir die Lehrgangsgebühren nur für die Personen tragen,
a) für die eine Kostenübernahmebestätigung vorliegt und
b) die tatsächlich beim Lehrgang anwesend waren.
Stellt die veranstaltende Organisation Ausfallgebühren in Rechnung, können wir diese nicht übernehmen.
Weitere Fragen
Nicht übernommen werden die Kosten
- für Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen, Referendare und für Personen mit medizinischen Qualifikationen
- wenn die Unfallkasse Nord für Ihre Beschäftigten nicht der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger ist
- wenn es sich um Spezialkurse handelt oder ein nicht anerkannter Kurs belegt wird
- wenn Ihre Kostenübernahmebestätigung bereits ausgeschöpft ist
- Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, die zur beruflichen Qualifikation oder im Rahmen der Berufsausbildung benötigt werden
Die Unfallkasse Nord ist gesetzlich verpflichtet, die Mitgliedsbetriebe bei der Ersten Hilfe für ihre Versicherten zu unterstützen. Die Sicherstellung der Ersten Hilfe für Publikum in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Rathäusern, Stadthallen, Museen, Theater, Flughäfen, Gerichte, Schwimmbäder) liegt bei der Trägerorganisation der Einrichtungen, da diese Personengruppe nicht bei der Unfallkasse Nord unfallversichert ist.
Nein.
Erste-Hilfe-Kurse müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Denn einen Verband anzulegen oder Betroffene psychisch zu betreuen, kann man nur mit anderen Menschen üben. Daher sind Online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen.
Ja, wenn der Kurs nicht älter als zwei Jahre ist und der Kurs von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde.