Versichert bei Hilfeleistung
Wir halten Ihnen den Rücken frei
Menschen, die anderen in einer Notsituation helfen, haben nicht nur Respekt, sondern auch den Versicherungsschutz der Unfallkasse Nord verdient. Sind Sie im Notfall da, sind wir es auch.
Versicherungsschutz besteht
- bei Hilfeleistung in Unglücksfällen, Gefahr oder Not, wie Verkehrsunfällen, Bränden oder bei Gefahr durch Ertrinken
- beim Einsatz bei Verfolgung oder Festnahme von straftätigen Personen, zum Beispiel bei einem Einbruch oder Taschendiebstahl
- beim Einsatz zum Schutz von angegriffenen Personen
- bei der Unterstützung einer öffentlich-rechtlichen Institution bei einer Diensthandlung, zum Beispiel bei Zeugenaussagen bei der Polizei
- bei Hilfeleistung im Ausland, wenn die helfende Person den Wohnsitz im Inland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält
Helfende und Ehrenamtliche in Hilfeleistungsunternehmen
Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen als unentgeltliche Helfer oder ehrenamtlich tätig werden, sind ebenfalls versichert. Versicherungsschutz besteht beim Einsatz für das Unternehmen, aber auch
- bei vorbereitenden Tätigkeiten, zum Beispiel Einführungsseminaren
- auf den mit der Tätigkeit zusammenhängenden, direkten Wegen
- bei der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen