Leichte Sprache
Die Unfall-Kasse Nord stellt sich vor
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite der Unfall-Kasse Nord.
Infos in Leichter Sprache
Sie erhalten in diesem Text wichtige Infos in Leichter Sprache.
Sie erfahren:
- Wer wir sind.
- Was wir tun.
- Wen wir versichern.
- Was wir versichern.
- Wie Sie uns erreichen.
Weitere Infos in Leichter Sprache zur gesetzlichen Unfall-Versicherung finden Sie hier: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3037
Wer wir sind
Wir sind die Unfall-Kasse Nord.
Die Abkürzung lautet: UK Nord.
Wir sind die Unfall-Kasse für diese Bundes-Länder in Nord-Deutschland:
Hamburg und Schleswig-Holstein.
Die UK Nord ist Teil der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Gesetzliche Unfall-Versicherung bedeutet:
Das ist eine öffentliche Einrichtung.
Öffentliche Einrichtung bedeutet: Das ist eine Einrichtung vom Staat.
Oder von einem Bundes-Land.
Sie soll den Menschen in einem Land dienen und ihnen helfen.
Wir versichern sehr viele Menschen:
Um sie vor Unfällen und Berufs-Krankheiten zu schützen.
Und auch vor den Folgen von Unfällen und Berufs-Krankheiten.
Wir bieten Versicherungs-Schutz zum Beispiel in diesen Bereichen:
- Bei der Arbeit
- Im Ehren-Amt und bei Hilfe-Leistung:
Hilfe-Leistung ist zum Beispiel: Hilfe bei einem Verkehrs-Unfall.
Wenn man sich um Verletzte kümmert und den Kranken-Wagen ruft.
- In Schulen und Hoch-Schulen
- In Kinder-Tages-Stätten
Was wir tun
Wir unterstützen Sie:
- Damit Sie keinen Unfall haben.
- Damit Sie gesund bleiben.
- Wenn Sie durch die Arbeit krank geworden sind.
- Wenn Sie bei der Arbeit einen Unfall hatten.
- Wenn Sie einen Unfall in der Schule hatten.
- Wenn Sie Anspruch auf eine Unfall-Rente haben.
Das sind unsere Aufgaben:
1. Vorbeugung
Vorbeugung bedeutet: Etwas zu verhindern.
Die bei uns versicherten Personen sollen gesund bleiben.
Und sie sollen sicher sein.
Wir handeln deshalb: Bevor ein Unfall oder eine Berufs-Krankheit passiert.
Das schwere Wort für Vorbeugung lautet: Prävention.
Wir wollen diesen Dingen vorbeugen:
- Arbeits-Unfälle
- Berufs-Krankheiten
- Gesundheits-Gefahren bei der Arbeit
Für jedes Unternehmen und für jede Einrichtung gilt:
Sie müssen sich um Vermeidung von Gefahren kümmern.
Wir unterstützen die Unternehmen und Einrichtungen dabei durch:
- Die Überprüfung von Gesundheits-Gefahren
in den Unternehmen und Einrichtungen
Zum Beispiel: Wir überprüfen:
Ob es an einem Arbeits-Platz genügend Lärm-Schutz gibt.
Zum Beispiel: Ob die Mitarbeitenden Kopf-Hörer tragen.
Oder: Ob ein Schul-Gelände sicher ist.
Zum Beispiel: Die Geräte auf dem Spiel-Platz.
- Beratung zu Arbeits-Sicherheit und Gesundheits-Schutz
Zum Beispiel: Wir überprüfen:
Ob Mitarbeitende Schutz-Kleidung bei der Arbeit tragen.
Zum Beispiel: Arbeits-Schuhe, Schutz-Hand-Schuhe und einen Helm.
2. Wieder-Eingliederung
Wir helfen: Wenn doch etwas passiert.
Wir unterstützen Sie bei der Wieder-Eingliederung.
Wieder-Eingliederung bedeutet:
Wenn eine Person einen Unfall bei der Arbeit hatte.
Oder in der Schule.
Oder in der Kinder-Tages-Stätte.
Oder eine Berufs-Krankheit:
Sie muss sich danach erholen.
Und wieder gesund werden.
Dabei braucht sie Unterstützung:
Um wieder arbeiten und bei allem mitmachen zu können.
Das schwere Wort für Wieder-Eingliederung lautet: Rehabilitation.
Wir bezahlen die Kosten der Wieder-Eingliederung:
- Wir helfen Ihnen beim Gesund-Werden.
Zum Beispiel: Wir bezahlen die Behandlung im Kranken-Haus.
Oder die Kranken-Pflege.
- Wir unterstützen Sie bei der Rückkehr in Ihren Beruf.
Oder beim Erlernen von einem neuen Beruf.
- Wir helfen Ihnen: Ihre Wohnung ohne Hindernisse einzurichten.
Zum Beispiel:
Wenn Sie durch einen Arbeits-Unfall einen Roll-Stuhl benötigen.
Dann müssen viele Dinge in einer Wohnung umgebaut werden.
Zum Beispiel: Es darf keine Stufen geben und enge Tür-Rahmen.
3. Entschädigung
Entschädigung bedeutet: Das ist Geld.
Sie oder Ihre Angehörigen können eine Entschädigung bekommen:
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
Oder wenn Sie nicht mehr so viel arbeiten können wie vorher.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten.
- Wenn Sie durch eine Berufs-Krankheit dauerhaft eingeschränkt sind.
Wenn Sie deshalb weniger oder kein Geld mehr verdienen können.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Sie bekommen die Entschädigung nur für eine bestimmte Zeit.
Zum Beispiel: Verletzten-Geld.- Sie bekommen die Entschädigung dauerhaft:
Die Entschädigung ist dann eine Rente.
Rente bedeutet: Sie bekommen jeden Monat Geld.
Manche Versicherte bekommen das Geld bis zum Lebens-Ende.
Wen wir versichern
Viele Menschen sind bei uns versichert.
Die Versicherten selbst müssen kein Geld für die Versicherung bezahlen.
Das machen unsere Mitglieder.
Unsere Mitglieder sind vor allem vor allem Städte, Land-Kreise und öffentliche Unternehmen.
Wir versichern in Hamburg und Schleswig-Holstein:
- Mitarbeitende und Auszubildende in den:
Land-Kreisen, Städten und Gemeinden.
Und in allen dazu-gehörigen Unternehmen und Ämtern:
Das sind Mitarbeitende und Auszubildende im öffentlichen Dienst.
Zum Beispiel:
Mitarbeitende in der Stadt-Verwaltung
Pflege-Kräfte im öffentlichen Kranken-Haus
Kinder in Kinder-Tages-Stätten und in der Tages-Pflege
Schüler und Schülerinnen
Studierende
Haushalts-Hilfen in privaten Haushalten
Menschen, die Angehörige zuhause pflegen
Weitere Personen: Zum Beispiel Menschen im Ehren-Amt.
Menschen im Ehren-Amt helfen freiwillig.
Sie arbeiten ohne Bezahlung.
Aber: Beamte und Beamtinnen sind nicht bei uns versichert.
Sie haben eine eigene Unfall-Versicherung.
Was wir versichern
Wenn Sie bei uns versichert sind: Dann gilt die Versicherung bei:
Arbeits-Unfälle
Arbeits-Unfälle passieren an allen Arbeits-Plätzen und bei jeder Arbeit.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie in der Werk-Statt arbeiten.
- Wenn Sie im Büro arbeiten.
Manche Unfälle passieren zwar während Ihrer Arbeits-Zeit.
Aber nicht alle von diesen Unfällen sind auch Arbeits-Unfälle.
Der Unfall passiert zum Beispiel:
- Während Ihrer Mittags-Pause im Park.
- Oder beim Plausch in der Kaffee-Küche.
Wenn diese Dinge nicht zu Ihrer Arbeit gehören:
Dann ist es wahrscheinlich kein Arbeits-Unfall.
Man muss den Unfall dann sehr genau prüfen.
Wenn es im Unternehmen oder der Einrichtung einen Arbeits-Unfall gegeben hat: Dann meldet das Unternehmen oder die Einrichtung
den Unfall bei der UK Nord.
Wege-Unfall
Wenn Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause:
Dann handelt es sich um einen Wege-Unfall.
Wege-Unfälle sind durch die UK Nord versichert.
Wichtig: Nur der direkte Weg zur Arbeit und zurück ist versichert.
Einige Umwege sind auch versichert.
Zum Beispiel:
- Auf dem Weg zur Arbeit bringen Sie Ihre Kinder zur Schule.
- Oder Sie müssen eine Umleitung fahren.
Wenn Sie auf dem Weg jedoch private Dinge erledigen.
Und dafür einen Umweg fahren:
Dann sind Sie auf diesem Umweg nicht durch die UK Nord versichert.
Durchgangs-Ärzte und Durchgangs-Ärztinnen
Durchgangs-Ärzte und Durchgangs-Ärztinnen sind:
Fach-Ärzte und Fach-Ärztinnen für Unfälle und Wege-Unfälle.
Wenn Sie einen Arbeits-Unfall oder einen Wege-Unfall haben:
Dann gehen Sie zum Durchgangs-Arzt oder zur Durchgangs-Ärztin.
Berufs-Krankheit
Sie können auch durch ihre Arbeit krank werden.
In manchen Berufen gibt es häufig auftretende Berufs-Krankheiten.
Eine häufig auftretende Berufs-Krankheit ist zum Beispiel:
Wenn Sie viele Jahre lang an einem lauten Arbeits-Platz gearbeitet haben:
Dann können Sie deshalb zum Beispiel eine Lärm-Schwer-Hörigkeit bekommen.
Die Lärm-Schwer-Hörigkeit ist dann eine Berufs-Krankheit.
Die UK Nord hilft Ihnen bei einer Berufs-Krankheit.
Nicht alle Krankheiten sind Berufs-Krankheiten:
Das gilt nur für bestimmte Krankheiten.
Die Berufs-Krankheiten stehen in einer Liste im Gesetz.
Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gern.
So erreichen Sie uns in Kiel:
Unfall-Kasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon: 0431 6407 0
Fax: 0431 6407 250
E-Mail: ukn@uk-nord.de
So erreichen Sie uns in Hamburg:
Unfall-Kasse Nord
Spohrstraße 2
22083 Hamburg
Sie erreichen uns am besten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
bis
Freitag: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
bis
Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von der Unfallkasse Nord in Leichter Sprache:
Wer hat die Seite gemacht?
Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Und:
Bilder: © Reinhild Kassing:
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