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Selbstverwaltung & Geschäftsführung

geschaeftsleute sitzen am tisch

Unsere Selbstverwaltung

Die Unfallkasse Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung – das bedeutet: Die Politik der UK Nord wird von ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten gestaltet. Nicht von allen zusammen, sondern von ihrer Vertretung in den paritätisch besetzten Selbstverwaltungsorganen: der Vertreterversammlung und dem Vorstand.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich. In beiden Selbstverwaltungsorganen wechselt der Vorsitz jährlich zum 1. Januar zwischen Versicherten- und Arbeitgebendenseite.

Die Vertreterversammlung ist das Legislativorgan der UK Nord, sozusagen ihr Parlament. Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl wählen die Versicherten und die Arbeitgeber:innen ihre "Abgeordneten" in die Vertreterversammlung. Eine Ausnahme bilden die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg: Sie bestimmen ihre Vertreter:innen für die Vertreterversammlung. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind öffentlich.

Die wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung:

  • Sie beschließt
    - die Satzung
    - den jährlichen Haushaltsplan
    - die Dienstordnung
    - die Unfallverhütungsvorschriften
  • Sie wählt den Geschäftsführer und den Vorstand.

Zu den Ausschüssen der Vertreterversammlung gehören
- die Widerspruchsausschüsse
- der Präventionsausschuss (gemeinsamer Ausschuss mit dem Vorstand)
- der Rechnungsprüfungsausschuss

Vorsitzende & Mitglieder

Der Vorstand führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus. Er ist das verwaltungsleitende Organ. Damit ist der Vorstand für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Vertreterversammlung obliegen oder zu den laufenden Verwaltungsgeschäften gehören. Der Geschäftsführer ist beratendes Mitglied des Vorstandes. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.

Zu den Ausschüssen des Vorstands gehören
- die Rentenausschüsse
- der Präventionsausschuss (gemeinsamer Ausschuss mit der Vertreterversammlung)

Vorsitzende & Mitglieder

Unsere Satzung

Unsere Satzung in der aktuellen Lesefassung

Geschäftsführung

Zusätzlich zu den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Nord eine hauptamtliche Geschäftsführung.

Aufgaben der Geschäftsführung

  • beratendes Mitglied des Vorstandes
  • hauptamtliche Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der UK Nord
  • Dienstvorsitz des Personals

Die Geschäftsführung und ihre Stellvertretung wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.

Geschäftsführung Jan Holger Stock

Jan Holger Stock

Geschäftsführer

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Martin Kunze

stellv. Geschäftsführer

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