Beste Voraussetzung dafür ist eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation. Funktionierend bedeutet: Die Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz sind festgelegt und jedem bekannt. Um die Führungskräfte der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) über Verantwortung und Pflichtenübertragung zu informieren, hatte der SHLF am 18. Mai diese zu einer internen Qualifizierungsmaßnahme ins Tagungszentrum der Unfallkasse (UK) Nord nach Kiel eingeladen. Auch Sicherheitsbeauftragte, interne Sicherheitsfachkräfte und Personalräte konnten teilnehmen sowie einige Aufsichtspersonen der UK Nord. Insgesamt waren über 60 Personen anwesend.
Begrüßt wurden die Teilnehmenden durch Dr. Freise, Direktor der SHLF, und Jan Holger Stock, dem Geschäftsführer der UK Nord. Die Referenten Prof. Dr. Thomas Wilrich (Hochschule München) und Olaf Stöhrmann (UK Nord) stellten die DGUV Regel (114-018) „Waldarbeiten“ vor, welche im Oktober 2025 aktualisiert wurde. Das Schwerpunktthema war auf das Publikum zugeschnitten, es ging um die Frage: Welche Führungskraft wird wodurch und warum und wie weit für was zuständig? Während des Seminars konnten Fragen gestellt werden, was die Seminarbesucher interessiert annahmen. Prof. Dr. Thomas Wilrich beantwortete die Fragen aus der arbeitsschutzrechtlichen Sicht, angereichert mit Wissen zur aktuellen Rechtsprechung.
In den Pausen diskutierten die Teilnehmenden angeregt weiter über die Themen wie „Keine Befugnis ohne Verantwortung“ oder die Pflichten beim Einsatz von Fremdfirmen. Auch die großzügigen Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes und das Essen wurden gelobt sowie der freundliche Umgang miteinander. Fazit zur Veranstaltung: Alle Teilnehmenden konnten für das Thema sicheres Arbeiten im Wald sensibilisiert werden. Durch das gemeinsame Seminar wurde die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der Thematik Arbeitsschutz im Alltag gelegt, was die Kommunikation dazu erheblich erleichtert.
Text und Fotos: UK Nord