Aufsichtsperson in der gesetzlichen Unfallversicherung
Voraussetzungen
Das sollten Sie mitbringen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Niveau Bachelor) der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder ggf. anderer Professionen
- eine mindestens zweijährige, dem Studium angemessene Berufserfahrung nach Studienabschluss
- eine hohe Identifikation mit den Themen Sicherheit und Gesundheit
- Teamfähigkeit, Eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise, Methodenkompetenz, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
- rhetorische Fähigkeiten bei Vortragstätigkeit in Seminaren
- Bereitschaft zum Außendienst; eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse 3 bzw. B).
Eckdaten zur Ausbildung
Dauer: ca. 2 Jahre
Die Ausbildung ist eine berufsbegleitende Qualifizierung, die mit einer Prüfung abschließt. Einen Ausbildungsteil absolvieren Sie bei der Unfallkasse Nord. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr theoretisches Wissen schon während der Ausbildung im Rahmen von eigenständigen Aufgaben umzusetzen.
Der theoretische und trägerübergreifende Teil der Ausbildung erfolgt am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dredsen.
Das sind Ihre Aufgaben:
- Überwachung und Beratung der Mitgliedsunternehmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe
- Betriebsbesichtigungen mit Erstellung eines Besichtigungsberichts und Verfolgung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
- Anordnung von sofort vollziehbaren Maßnahmen nach § 19 SGB VII zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit
- Beratung der Mitgliedsunternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Untersuchung von Unfällen einschließlich der erforderlichen Berichterstattung
- Durchführung orientierender Messungen
- Durchführung von Seminaren, Schulungen, Fachtagungen und Aktionen
Während der Ausbildungszeit:
Entgelt nach der Entgeltgruppe 10 Berufsgenossenschaftlicher Angestelltentarifvertrag (BG-AT)
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung:
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist grundsätzlich die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung bis zur Entgeltgruppe 12 (BG-AT) inklusive der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes vorgesehen.
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