Berufskrankheit

Was gilt als Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit hat ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit. Um versicherungstechnisch anerkannt zu werden, muss sie auf der offiziellen Liste der Berufskrankheiten stehen. Diese Liste wird von der Bundesregierung erstellt und fortlaufend durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergänzt.
Hier sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass
- die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird
- bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen ausgesetzt sind
Die Berufskrankheit – was ist das?
Eine Berufskrankheit melden
Besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit?
Dann müssen die behandelnde Arztpraxis und das Unternehmen diesen an die Unfallkasse Nord melden. Bitte nutzen Sie dazu unsere Formulare. Versicherte Personen können uns den Verdacht auf eine Berufskrankheit formlos melden.
Informationen für behandelnde Einrichtungen
Sie behandeln eine beschäftigte Person medizinisch (ambulant oder stationär) und es besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit? Auf der Seite der DGUV finden Sie alle relevanten Informationen und Formulare für die Meldung an uns.