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Schwimmunfälle: Retter:innen sind gesetzlich versichert

Im Sommer kommt es an Meer und Seen immer wieder zu Schwimmunfällen. Gut zu wissen für alle, die versuchen, Ertrinkende zu retten: Sie stehen bei ihrem Einsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilt die Unfallkasse (UK) Nord anlässlich mehrerer Ertrinkungsunfälle in Schleswig-Holstein und Hamburg mit. Die UK Nord ist zuständige Unfallversicherungsträgerin für Menschen, die andere aus einer Gefahren- oder Notsituation retten.

 

„Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn sich ein Mensch bei einer Rettungshandlung verletzt“, sagt Martin Kunze, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nord. Hilfeleistende sind automatisch versichert: „Der Versicherungsschutz wird in dem Moment wirksam, in dem jemand aktiv ins Geschehen eingreift“, erklärt Martin Kunze. Und: „Wer versichert ist, erhält umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist gut zu wissen, dass Hilfeleistende bei eigenen Unfällen besondere Betreuung wie Versicherte erhalten, die einen Arbeitsunfall erlitten.“

 

Hinter dem Unfallversicherungsschutz für Hilfeleistende steht ein Grundsatz des Sozialgesetzbuchs: Privatpersonen, die sich bei Not- und Gefahrensituationen für andere einsetzen, sollen abgesichert sein, wenn sie bei ihrem Einsatz verunglücken. Zuständig ist jeweils die Unfallkasse oder der Gemeinde-Unfallversicherungsverband des Bundeslandes, in dem die Hilfe geleistet wurde.

 

Die Unfallkassen gehen jedem Hinweis auf eine Hilfeleistung nach, beispielsweise nach einem Anruf oder aufgrund von Presseberichterstattung. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Deshalb sollten Polizeiprotokolle oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden, sofern sie vorhanden sind. Formalisierte Anträge brauchen nicht gestellt zu werden.

 

Ertrinkende retten − das sollten Sie wissen:

  • Vor der Rettung einer ertrinkenden Person einen Notruf absetzen (Telefonnummer 112).
  • Auf den Eigenschutz achten:
  • Schätzen Sie ab, ob Ihre körperliche Konstitution und Ihre Kenntnisse in der Wasserrettung ausreichen, um eine Person mittels Schleppgriff an Land zu bringen.
  • Schätzen Sie die Situation im Wasser ab: Im Meer können Sie und die ertrinkende Person von Unterströmungen in Richtung offene See gezogen werden. Hohe Wellen erschweren den Rettungsvorgang zusätzlich.
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