Wichtige Regeln:
- Es muss die offizielle Weihnachtsfeier des Unternehmens sein, d. h. sie wird von der Unternehmensleitung organisiert oder offiziell gebilligt.
- Die Feier muss allen Beschäftigten offenstehen.
- Chefin oder Chef müssen mitfeiern. Alternativ kann eine Vertretungsperson benannt werden.
- Zweck und Ziel soll sein, das Betriebsklima zu fördern.
Weitere Tipps hält die Meldung der DGUV bereit.
