Direkt zum Inhalt der Seite springen

Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Übersicht

Betriebliche Weihnachtsfeier: So sind Beschäftigte unfallversichert

Wichtige Regeln:

Es muss die offizielle Weihnachtsfeier des Unternehmens sein, d. h. sie wird von der Unternehmensleitung organisiert oder offiziell gebilligt.

Die Feier muss allen Beschäftigten offenstehen. 

Chefin oder Chef müssen mitfeiern. Alternativ kann eine Vertretungsperson benannt werden.

Zweck und Ziel soll sein, das Betriebsklima zu fördern.

Weitere Tipps hält die Meldung der DGUV bereit.

Warenkorb