Betriebliche Weihnachtsfeier: So sind Beschäftigte unfallversichert

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Gemeinsam das Geschäftsjahr ausklingen lassen: Was müssen Sie für den Unfallversicherungsschutz beachten?

Wichtige Regeln:

  • Es muss die offizielle Weihnachtsfeier des Unternehmens sein, d. h. sie wird von der Unternehmensleitung organisiert oder offiziell gebilligt.
  • Die Feier muss allen Beschäftigten offenstehen. 
  • Chefin oder Chef müssen mitfeiern. Alternativ kann eine Vertretungsperson benannt werden.
  • Zweck und Ziel soll sein, das Betriebsklima zu fördern.

Weitere Tipps hält die Meldung der DGUV bereit.

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Weihnachtsfeier, Baum