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Wir sichern Sie ab. Mit unseren Services sicher und gesund. | Barrierefreiheit Leichte Sprache

Er­klär­ung zur Bar­rie­re­f­rei­heit in Leich­ter Spra­che

Das ist die Erklärung zur Barrierefreiheit von der Unfallkasse Nord in Leichter Sprache.

Ein­lei­tung

Die Unfallkasse Nord ist eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind Behörden und Ämter vom Land Deutschland.
Oder Behörden und Ämter von einem Bundesland von Deutschland.

Öffentliche Stellen sind sehr wichtig für die Menschen.
Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige Aufgaben.
Alle Bürger:innen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.

Und deshalb müssen sich öffentliche Stellen
an bestimmte Gesetze halten.

Die Unfallkasse Nord muss sich zum Beispiel
an diese Gesetze halten:

•    Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holsteins und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG).
•    Barrierefreie-Websites·Gesetz.

In diesen Gesetzen steht zum Beispiel:
    Die Internetseiten von öffentlichen Stellen
    müssen barrierefrei sein.

Barriere·freie Internet·seite bedeutet:
Viele Menschen können die Internet·seite benutzen.
Auch Menschen mit einer Behinderung.

Für die Barriere·freiheit von den Internet·seiten gibt es genaue Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.

BITV ist die Abkürzung für:
    Barriere·freie-Informations·technik-Verordnung.

In der BITV steht zum Beispiel auch:
    Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere·freiheit
    auf ihrer Internet·seite haben.

 

Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere·freiheit
von der Unfall·kasse Nord.
Diese Erklärung gilt nur für diese Internet·seite: www.uk-nord.de.
Es gibt noch andere Internet·seiten von der Unfall·kasse Nord.
Aber die Erklärung gilt nicht für diese anderen Internet·seiten.
Diese Erklärung gilt nicht für:

Am 5. September 2023 haben wir unsere Internet·seite geprüft.
Wir haben geprüft:
    Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet·seite?
Das Ergebnis von der Prüfung war:
    Unsere Internet·seite ist noch nicht ganz barriere·frei.
    Viele Regeln zur Barriere·freiheit erfüllen wir schon.
    Manche Regeln erfüllen wir noch nicht.
Wir wollen die Barriere·freiheit von unserer Internet·seite verbessern. Deshalb überarbeiten wir unsere Internet·seite.

Welche Teile von unserer Internet·seite sind nicht barriere·frei?

Wir wollen unsere Internet·seite für alle Menschen barriere·frei machen.
Deshalb verbessern wir unserer Internet·seite immer wieder.
Leider sind ein paar Dinge noch nicht barriere·frei.

Al­ter­na­ti­v·­tex­te

Leider haben noch nicht alle Bilder auf unserer Internet·seite
einen Alternativ·text.
    Ein Alternativ·text ist eine Bild·beschreibung.
    Menschen mit einer Seh·behinderung können die Bilder
    nicht sehen.
    Aber viele von diesen Menschen benutzen
    spezielle Vorlese·programme.

Diese Vorlese·programme heißen:   
    Screen·reader.
    Das spricht man so aus: Skrien Rieder.
    Die Screen·reader erkennen die Alternativ·texte.
    Und die Screen·reader lesen die Alternativ·texte dann vor.
    So können auch Menschen mit einer Seh·behinderung
    die Bilder verstehen.

Über­schrif­ten

Leider sind noch nicht alle Überschriften in den Texten
auf unserer Internet·seite barriere·frei.
Für Überschriften gibt es nämlich besondere Regeln.
Zum Beispiel müssen Vorlese·programme die Überschriften
erkennen können.
Und die Vorlese·programme müssen erkennen können:
    Welche Überschrift ist eine Haupt·überschrift?
    Und welche Überschrift ist eine Zwischen·überschrift?

Links

Leider sind noch nicht alle Links auf unserer Internet·seite barriere·frei.
Links sind Verbindungen zu anderen Internet·seiten.
Oder zu anderen Texten auf derselben Internet·seite.

Sie klicken auf einen Link?
Dann kommen Sie zu der anderen Internet·seite.
Oder zu dem anderen Text.
Links sollen verständlich sein.
Die Menschen sollen sofort am Link erkennen: Wohin führt ein Link?
Einige Links auf unserer Internet·seite müssen wir noch
verständlicher machen.

Un­ter­ti­tel bei Vi­de­os

Die Videos auf unserer Internet·seite haben noch keine Untertitel.
         Untertitel sind kurze Texte unten am Bildrand.        
         Untertitel zeigen hörbare Informationen als Text an.
         Zum Beispiel die Gespräche von den Menschen im Video.
         Menschen mit einer Hör·behinderung können diese Gespräche
         nicht hören.
         Durch die Untertitel können die Menschen die Gespräche aber 
         lesen.

Au­di­o·­deskrip­tio­nen bei Vi­de­os

Die Videos auf unserer Internet·seite haben
noch keine Audio·deskription.
         Eine Audio·deskription ist eine Hör·version von einem Video.
         Bei einer Audio·deskription beschreibt eine Stimme das Video.
         Menschen mit einer Seh·behinderung können das Video nämlich
         nicht sehen.
         Durch die Audio·deskription können die Menschen das Video
         trotzdem verstehen.
 

Do­ku­men­te

Noch nicht alle Dokumente auf unserer Internet·seite sind barriere·frei.
Viele Menschen sollen die Dokumente benutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Für die Barriere·freiheit von Dokumenten gibt es deshalb
bestimmte Regeln.
Einige Dokumente müssen wir noch barriere·frei machen.
Und einige Dokumente auf unserer Internet·seite gehören
anderen Organisationen.
Diese anderen Organisationen haben die Dokumente vielleicht
noch nicht barriere·frei gemacht.

Mit wem kön­nen Sie über die Bar­rie­re·f­rei­heit von un­se­rer In­ter­net·­sei­te sp­re­chen?

Sie haben Probleme mit unserer Internet·seite?
Oder Sie merken:
         Bestimmte Dinge auf der Internet·seite sind nicht barriere·frei?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere·freiheit von unserer Internet·seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an: barrieremelden@uk-nord.de

Oder schreiben Sie uns über unser Kontakt·formular: Kontakt·formular öffnen
         

Oder schreiben Sie uns einen Brief.
Unsere Post-Adresse ist:
         Unfallkasse Nord
         Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel

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