Noch ist ungewiss, wie die Europawahl am 9. Juni ausgehen wird. Gewiss ist aber, dass die Wahlhelfer:innen, die in Deutschland für einen reibungslosen Ablauf des Urnengangs sorgen, gesetzlich unfallversichert sind.
Da Wahlhelfer:innen ehrenamtlich tätig sind, stehen sie bei einem Unfall im Ehrenamt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilt die Unfallkasse (UK) Nord, zuständig für die Versicherung der Wahlhelfenden in Schleswig-Holstein und Hamburg, mit. „Wer sich beim Wahlhilfeeinsatz verletzt, erhält dieselben Leistungen wie Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall“, erklärt Martin Kunze, stellvertretender Geschäftsführer der UK Nord, und zählt die wichtigsten Leistungen auf: „Verletzte haben Anspruch auf Heilbehandlung, Physio- und weitere Therapien, berufliche und soziale Wiedereingliederung, Rente bei Erwerbsminderung ab einer bestimmten Höhe“, so Kunze.
Versichert sind Wahlhelfer:innen bei den Tätigkeiten, die unmittelbar mit ihrem Ehrenamt zusammenhängen, zum Beispiel
- bei der Ausgabe der Wahlunterlagen
- beim Auszählen der Stimmen im Wahllokal und dort, wo die Briefwahlunterlagen ausgezählt werden
- bei vor- und nachbereitenden Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in einem engen Zusammenhang stehen, etwa Öffnen, Schließen und Aufräumen des Wahllokals, Abschlussbesprechung nach dem Stimmenauszählen
- bei Schulungen, die auf die Wahlhelfertätigkeit vorbereiten
- auf den unmittelbaren Wegen von zuhause zum Wahllokal oder zum Ort der Schulung und zurück.
Die Unfallkasse weist darauf hin, dass Essen und Trinken und auch eine gesellige Runde zum Ausklang nicht versichert sind. Hier handelt es sich um private, so genannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. Die UK Nord prüft bei jedem Unfall, der ihr gemeldet wird, ob dieser mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt.
Tipp: Weisen Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus darauf hin, dass Ihnen der Unfall im Ehrenamt passiert ist. Ihre Versichertenkarte brauchen Sie nicht, die Behandlungskosten werden direkt mit der UK Nord abgerechnet.